Absicherung für Gründende – Teil 1

In unseren Gesprächen mit Gründenden taucht in der Beratung immer wieder die Frage nach der passenden Absicherung für Selbständige auf. Dazu gibt es viele Meinungen und jede und jeder muss das für sich selbst entscheiden. Wir wollen an dieser Stelle das Augenmerk auf die Absicherungsmöglichkeiten lenken, die du dir in jedem Fall ansehen solltest.

Das ändert sich mit der Selbständigkeit

Eine selbständige Tätigkeit ist nicht mit einer angestellten, sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung vergleichbar. Im Angestelltenverhältnis werden die Beiträge zur Sozialversicherung automatisch abgeführt. In einer Selbständigkeit muss du dich aktiv selbst darum kümmern.

An der Kranken- und Pflegeversicherung kommt niemand vorbei, daher starten wir mit dieser Versicherung.

Krankenversicherung

Wenn du dich selbständig machen möchtest, solltest du frühzeitig mit deiner aktuellen Krankenversicherung sprechen. Denn mit der Selbständigkeit ändern sich dort ein paar Dinge für dich.

Nebenerwerb

Wenn du dich im Nebenerwerb, neben einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, selbständig machst, zählt zunächst einmal deine reguläre Beschäftigung, in der du schon Krankenkassenbeiträge zahlst. Für das, was du in deiner Selbständigkeit als Gewinn erzielst, gelten bestimmte Freibeträge. Wenn diese überschritten werden, musst du auch auf diesen Gewinn (zusätzlich) Krankenkassenbeiträge zahlen.
Wenn du also einen Nebenerwerb planst, sprich auch in diesem Fall mit deiner Krankenkasse.

Vollerwerb

Die gesetzliche Krankenversicherung berechnet die zu zahlenden Beiträge nach dem Gewinn, den das Finanzamt für dein Unternehmen feststellt. Da ein Einkommensteuerbescheid aber erst nach Ablauf eines Geschäftsjahres vom Finanzamt aufgestellt wird, berechnet die Krankenkasse zunächst feste Beiträge als Vorauszahlung.

Für Existenzgründende gibt es Einstiegstarife, die von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich sein können. Sie hängen unter anderem davon ab, ob du Vollzeit oder Teilzeit (siehe oben) in deiner Selbständigkeit arbeitest und was an Gewinnen erwartet wird. Ein regulärer Einstiegstarif liegt aktuell um die 300 € pro Monat.
Wenn der Einkommensteuerbescheid da ist, werden die Beiträge für das abgelaufene Jahr berechnet. Hast du zu wenig gezahlt, musst du Beiträge nachzahlen. Hast du zu viel bezahlt, bekommst du Beiträge erstattet. Um Nachzahlungen zu vermeiden, solltest du deine Gewinne im Blick behalten und deine Beiträge möglich anpassen lassen, wenn du höhere Gewinne erwartest.

Dabei ist zu beachten, dass Einzelunternehmer und Gesellschafter einer Personengesellschaft (zum Beispiel GbR oder OHG) immer den vollen Krankenkassenbeitrag zahlen. Du kannst dir die Kosten nicht (mehr) mit deinem Arbeitgeber teilen, weil du selbst dein Arbeitgeber bist. Bei GmbHs sieht dies anders aus, weil du dort als Geschäftsführer der GmbH angestellt bist. Dort teilst du dir den Krankenkassenbeitrag mit der GmbH, wie in allen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen.

In diesem Zusammenhang musst du auch beachten, dass der reguläre Beitrag in der gesetzlichen Krankenkasse eine Krankengeldzahlung ab dem 43. Tag beinhaltet. Wenn du bessergestellt sein willst, wäre auch die Zahlung ab dem 23. oder 3. Tag möglich. Dann fällt der Beitrag jedoch entsprechend höher aus. Die genaue Höhe kann dir deine Krankenkasse nennen. Lasse dich deshalb in jedem Fall von deiner Krankenkasse beraten!

Private Krankenversicherung

Natürlich könntest du in eine private Krankenversicherung wechseln, die für junge Gründende in der Regel günstigere Beiträge anbieten. Dabei musst du aber die Nachteile beachten, die private Krankenversicherungen mit sich bringen: die Versicherung jedes einzelnen Familienmitglieds, die hohen Beiträge im Alter und bei Vorerkrankungen sowie der erhöhte Verwaltungsaufwand bei der Abrechnung von Leistungen.

Eine Alternative stellen private Zusatzversicherungen für ganz bestimmte Bereiche dar, die zum Beispiel bei Zahnbehandlungen oder bei Krankenhausaufenthalten Kosten übernehmen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht abgedeckt werden.

Sozialversicherung für Künstler

Gehst du einer künstlerischen selbständigen Tätigkeit nach, könntest du prüfen, ob du Mitglied der Künstlersozialkasse werden kannst. Dort zahlst du nur die halben Beiträge, während die Künstlersozialkasse die andere Hälfte übernimmt.

Voraussetzung ist der Nachweis entsprechender (künstlerischer) Ausbildungen und Qualifikationen. Außerdem muss das erzielte Einkommen über einer bestimmten Grenze liegen. Weitere Informationen gibt es hier: https://www.kuenstlersozialkasse.de/

Es lohnt sich in jedem Fall frühzeitig mit deiner Krankenversicherung über das Thema Selbständigkeit zu sprechen.

Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung ist an die Krankenkasse gekoppelt, weil sie von dieser eingezogen wird. Bei der Pflegeversicherung gibt es wenig zu beachten, da der Beitragssatz einheitlich für alle festgelegt wurde.

In Teil 2 dieser Reihe gehen wir darauf ein, was du in Bezug auf Renten- und Arbeitslosenversicherung beachten musst.