Absicherung für Gründende – Teil 2

In unseren Gesprächen mit Gründenden taucht in der Beratung immer wieder die Frage nach der passenden Absicherung für Selbständige auf. Dazu gibt es viele Meinungen und jede und jeder muss das für sich selbst entscheiden. Wir wollen an dieser Stelle das Augenmerk auf die Absicherungsmöglichkeiten lenken, die du dir in jedem Fall ansehen solltest.
Die Absicherung fürs Alter ist ebenso wichtig, wie die Krankenversicherung. Aber nur wenige Selbständige sind aufgrund ihrer Tätigkeit in der Deutschen Rentenversicherung pflichtversichert. Viele Selbständige haben daher die Wahl, ob sie weiterhin freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen oder ob sie privat fürs Alter vorsorgen.

Rentensversicherung

Die Rentenversicherung ist eine Art der Absicherung, die du in keinem Fall aus den Augen verlieren solltest. Es ist sinnvoll, gelegentlich eine Kontenklärung mit der Deutschen Rentenversicherung durchzuführen, um festzustellen, ob dort alle Zeiten von Ausbildung, Berufstätigkeit, Arbeitslosigkeit, Familienzeit, usw. erfasst sind. Das erleichtert im Alter den Rentenantrag.

Bestimmte Berufe sind in der Deutschen Rentenversicherung pflichtversichert. Sie müssen also monatliche Beiträge in die Rentenkasse einzahlen, auch in einer Selbständigkeit. Der überwiegende Teil der Selbständigen fällt aber nicht unter diese Versicherungspflicht.

Es besteht aber die Möglichkeit, freiwillige Beiträge zu zahlen. Der Mindestbeitrag beträgt in 2025 103,42 €. Der Regelbeitrag beträgt 696,57 €, wobei sich die Höhe des Beitrags nach der Höhe des nachgewiesenen Einkommens richtet. Wer wenig verdient, zahlt entsprechend niedrigere Beiträge, mindestens aber den oben genannten Mindestbeitrag.

Selbständige erhöhen dadurch nicht nur ihren Rentenanspruch, sondern sie haben auch Anspruch auf Rehabilitation und Erwerbsminderungsrenten.
Weitere Informationen gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung

Es ist aber in jedem Fall sinnvoll, einen persönlichen Beratungstermin zu machen und sich individuell beraten zu lassen. Zweigstellen der Deutschen Rentenversicherung gibt es in allen größeren Städten.

Private Altersvorsorge

Natürlich steht es dir frei, (zusätzlich) in eine private Renten- oder Lebensversicherung einzuzahlen, um für das Alter vorzusorgen.

Neben Versicherungen, in die regelmäßig eingezahlt wird, nutzen viele Menschen heute ETFs und selbst definierte Sparpläne, um in gleichen Raten regelmäßig Geld fürs Alter und Unvorhergesehenes zurückzulegen. Es ist in jedem Fall sinnvoll sich zu diesen Absicherungsmöglichkeiten unabhängig beraten zu lassen.

Arbeitslosenversicherung

Wenn du dich selbständig machst, bist du nicht automatisch gegen Arbeitslosigkeit versichert. Das bedeutet, sobald du deine Selbständigkeit nach längerer Zeit aufgibst, hast du keine Ansprüche (mehr) im Arbeitslosengeld I bei der Arbeitsagentur, sondern du fällst automatisch in das Bürgergeld (zukünftig wohl die Grundsicherung).

Du kannst aber auch in einer Selbständigkeit – auf Antrag – freiwillig in die Arbeitslosenversicherung einzahlen. Die freiwillige Versicherung muss innerhalb von 3 Monaten nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit beantragt werden.

Für die Versicherung gelten folgende zusätzliche Voraussetzungen:

  • die Selbständigkeit muss mindestens 15 Stunden pro Woche ausgeübt werden und
  • in den 30 Monaten vor Beginn der Selbständigkeit müssen mindestens 12 Monate versicherungspflichtige Beschäftigungen (Ausbildung, Angestelltenverhältnis) liegen.

Wenn diese Voraussetzungen gegeben sind, können freiwillige Zahlungen zur Arbeitslosenversicherung erfolgen. Die Beiträge betragen für das Jahr 2025

In den ersten 2 Jahren der Selbständigkeit (halber Beitrag) 48,69 €

Nach der 2-jährigen Startphase 97,37 €

Weite Informationen und notwendige Antragsformulare findest du hier:
https://www.arbeitsagentur.de/datei/hinweis-alv_ba013509.pdf