Wenn du dich vor der Gründung beraten lassen möchtest, z. B. bei der Erstellung eines Unternehmenskonzeptes oder der Übernahme eines Unternehmens, übernimmt das Land NRW einen Teil der Beratungskosten! Das Förderprogramm nennt sich „Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW)“.
Wer kann die Förderung beantragen?
Wie sieht die Förderung aus?
Das Land NRW zahlt einen pauschalen Zuschuss von 510 € pro Beratungstagewerk. Ein Tagewerk entspricht 8 Zeitstunden. Für Zielgruppen mit besonderen Anforderungen (Bürgergeldbezug) kann der Zuschuss höher ausfallen und unter bestimmten Voraussetzungen 816 € bzw. 918 € pro Tagewerk betragen.
Gründest du ein neues Unternehmen, kannst du dich max. 6 Tage lang beraten lassen. Übernimmst du ein bestehendes Unternehmen, kann die Beratungsdauer max. 8 Tage betragen, denn Übernahmen sind meist schwieriger und erfordern einfach mehr Zeit. Wenn du den bestehenden Nebenerwerb in einen Vollerwerb umwandelst, kannst du dich max. 4 Tage beraten lassen. Die Gründung deines Nebenerwerbs darf nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.
Seit 2023 gibt es eine wesentliche Neuerung:
Du kannst direkt 2 weitere Beratungstage für den Zeitraum nach der Gründung mit beantragen,
- wenn du im Ausland geboren wurdest,
- wenn du eine Schwerbehinderung hast,
- wenn du viele Mitarbeiter mit Migrationshintergrund beschäftigst, die in die Arbeitsabläufe integriert werden müssen
- wenn du Mitarbeiter mit Behinderung beschäftigst und daher Arbeitsabläufe angepasst werden müssen,
- zur Fachkräftegewinnung und -sicherung oder zur altersgerechten Gestaltung der Arbeit,
- zur Gleichstellung oder zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Was wird gefördert?
Es werden ausschließlich Beratungshonorare bezuschusst. Und zwar Honorare einer betriebswirtschaftlichen Beratung. Nebenkosten, wie z. B. Fahrtkosten oder die Umsatzsteuer, können nicht übernommen werden.
Du kannst die Beraterin / den Berater frei wählen. Sie oder Er müssen aber bei der Förderstelle des Landes registriert und zugelassen sein. In der Regel wird ein Qualifikationsnachweis des Beratungsunternehmens gefordert.
Was musst du tun?
Du suchst dir zunächst ein Beratungsunternehmen aus und lässt dir ein Angebot für die Beratung geben. Im Anschluss vereinbarst du einen Termin mit den zuständigen Kontaktstellen aus dem MK start – Netzwerk und schickst im Vorfeld das Beratungsangebot zu. Im MK start – Netzwerk beraten dich die SIHK in Hagen, die GWS in Altena oder die GfW Iserlohn.
Im Kontaktgespräch klären wir mit dir und dem Beratungsunternehmen, welche Inhalte der Beratung geplant sind und gehen die nächsten Schritte mit dir durch. Dieses Kontaktgespräch ist aktuell auch als Videokonferenz möglich. Im Anschluss schicke ich dir das ausgefüllte und unterschriebene Beratungsprotokoll zu.
Mit diesem stellst du deinen Antrag auf Beratungsförderung online unter: www.efre.ecoh.nrw.de und lädst alle notwendigen Unterlagen (u. a. mein Beratungsprotokoll) hoch. Am Ende dieses Prozesses druckst du den Antrag aus und schickst ihn unterschrieben an die genannte Stelle.
Über den Antrag kann erst entschieden werden, wenn die unterschriebenen Antragsunterlagen im Original vorliegen.
Was musst Du noch wissen?
Bevor dein Antrag nicht bewilligt worden ist, darfst du weder den Beratungsvertrag unterschrieben noch mit der Beratung angefangen haben! Machst du das, gibt es später keinen Zuschuss!
Der BPW-Beratungszuschuss ist sehr beliebt. Deshalb kann das vom Land NRW bereitgestellte Geld auch mal ausgehen. Dann gibt es vorübergehend keine Bewilligungen und keine Zuschüsse. Wir werden als erste informiert, wenn die Mittel knapp werden oder ein Antragsstopp eintritt. Frag frühzeitig bei uns nach.
Sowohl für die Beratung als auch für das Abrufen des Zuschusses gibt es einen festen zeitlichen Rahmen. Die Beratung muss innerhalb von 12 Monaten ab Antragstellung durchgeführt und abgerechnet werden. Alle notwendigen Unterlagen müssen dann spätestens 2 Monate später (also 14 Monate ab Antragstellung) bei der Bewilligungsstelle eingereicht werden. Verpasst Du die Fristen, gibt es kein Geld!
Bevor du den Zuschuss abrufen kannst, musst Du das Beratungshonorar voll bezahlt haben. Du musst also in Vorleistung gehen. Erst wenn Du das Honorar an das Beratungsunternehmen überwiesen hast und eine Rechnung sowie ein Kontoauszug vorliegen, kannst Du den zugesagten Zuschuss bei der Stelle abrufen, die die Gelder bewilligt und verwaltet.
Was geht nicht?
Du kannst dich nur betriebswirtschaftlich beraten lassen. Alle Dinge rund um den Standort, Märkte und Wettbewerb, Produkte und Dienstleistungen, Produktion, Marketing und Kundengewinnung, Einnahmen und Ausgaben, Unternehmensplanung, usw. sind in Ordnung.
Die Beratung in rechtlichen, steuerlichen und versicherungstechnischen Fragen oder die Erstellung von Jahresabschlüssen wird nicht bezuschusst. Die Inhalte der Beratung werden daher im Gespräch mit uns geklärt.
Du kannst den Zuschuss nur vor der Beratung und vor der Gründung beantragen!
Es darf noch kein Vertrag mit dem Beratungsunternehmen geschlossen worden sein!
Die Beratung darf noch nicht begonnen oder gar abgeschlossen worden sein!
Das Unternehmen darf noch nicht gegründet worden sein! Eine kleine Ausnahme bildet ein bereits bestehender Nebenerwerb. Dieser kann in einen Haupterwerb umgewandelt werden, wenn der Nebenerwerb nicht älter als 5 Jahre ist.
Das hört sich jetzt nach viel Bürokratie und Aufwand an. Ich habe das Programm in meiner Zeit als Berater aber immer wieder für und mit Kunden beantragt. Es ist einfacher als es sich anhört.
Weitere Fragen kläre ich gerne in einem persönlichen Gespräch mit dir.
Reiner Walter: 02352 – 92 72 14 oder walter@gws-mk.de