Wie sehen die Rahmenbedingungen für die Bürgschaft aus?
Verbürgt wird
- der Erwerb von Vermögensgegenständen (Betriebsimmobilien, Maschinen, Ausstattung, Warenlager),
- die tätige Beteiligung bzw. der Kauf von Anteilen (auch Firmenwerte),
- Vorhabens bezogene Betriebsmittel und die Aufstockung des Warenlagers sowie
- ergänzende Investitionen ins Unternehmen.
Die Voraussetzungen für die Gewährung einer Nachfolgebürgschaft sind:
- Nachfolgende müssen eine Kapitalgesellschaft gründen bzw. eine bestehende Kapitalgesellschaft übernehmen,
- Persönliche Haftungsübernahme bis 20 % der verbürgten Kreditsumme,
- Persönliche und Fachliche Qualifikation der Nachfolgenden,
- Tragfähiges und zukunftssicheres Übernahmekonzept und
- Angemessene Übernahmekonditionen.
Bürgschaftsanfragen und -anträge können in der Regel direkt über die Hausbank bei der Bürgschaftsbank NRW gestellt werden.
Weitere Informationen findest du bei der Bürgschaftsbank NRW.
Auch wenn dieses Instrument nicht für alle Übernahmen in Betracht kommen wird, so schließt die Bürgschaftsbank NRW damit eine Lücke, die gerade für die Übernahme von kleinen mittelständischen Betrieben aus Handwerk, produzierendem Gewerbe und Handel von Bedeutung ist.
Die GWS unterstützt Nachfolgende durch eine individuelle Beratung in Nachfolgefragen, u. a. durch die Überprüfung von Unternehmensangeboten und die Beratung in Fragen der Übernahmefinanzierung.
Zur Überprüfung von Unternehmenswerten stellt die GWS dir gerne einen kostenlosen Lizenzschlüssel für den KMUrechner zur Verfügung, mit dessen Hilfe du den Ertragswert eines Unternehmens berechnen bzw. überprüfen kannst.
Was wird gefördert?
Der Zuschuss kann sowohl für Investitionen in dein Unternehmen als auch für die Finanzierung des persönlichen Lebensunterhalts verwendet werden.
Bezuschusst werden innovative Ideen, die eine neue fortschrittliche Lösung für ein bestehendes Problem anbieten. Besonders die Einführung eines neuen Produkts oder die Anwendung eines neuen Verfahrens.
Weitere Fragen kläre ich gerne in einem persönlichen Gespräch mit dir.
Reiner Walter: 02352 – 92 72 14 oder walter@gws-mk.de