Wer kann die Förderung beantragen?
Das Stipendium ist für Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind und ihren Wohnsitz bzw. Lebensmittelpunkt in NRW haben.
Ein Unternehmen muss entweder in den kommenden 12 Monaten in NRW gegründet werden oder eine Gründung darf nicht länger als 12 Monate her sein.
Bereits gegründete Unternehmen können nur gefördert werden, wenn bisher keine Gewinne ausgeschüttet / entnommen wurden!
Wie sieht die Förderung aus?
Du bekommst einen Zuschuss in Höhe von 1.200 € pro Monat, der für max. 12 Monate gezahlt wird. Gründest du im Team können bis zu 3 Personen einen entsprechenden Zuschuss erhalten.
Mit dem Baustein Diversität+ haben geschlerterdiverse Gründungsteams nun die Chance auf einen höheren Zuschuss in Höhe von 1.500 € / Monat. Dieser Diversitätsbonus kann von dir im 7. bis 12 Monat der Förderung beantragt werden und wird als Einmalzahlung in Höhe von 3.600 € ausgezahlt.
Zusätzlich wird dein Unternehmen von einem Coach im Gründungsprozess begleitet und unterstützt. Dieser wird durch das Gründungsnetzwerk vermittelt.
Was wird gefördert?
Du kannst den Zuschuss sowohl für Investitionen in dein Unternehmen als auch für die Finanzierung deines persönlichen Lebensunterhalts verwenden.
Bezuschusst werden innovative Ideen, die eine neue fortschrittliche Lösung für ein bestehendes Problem anbieten. Besonders die Einführung eines neuen Produkts oder die Anwendung eines neuen Verfahrens.
Was musst Du tun?
Du reichst zunächst ein Ideenpapier bei einem der Gründernetzwerke ein. In unserer Region leitet die SIHK in Hagen dieses Netzwerk.
In einer Jurysitzung „pitcht“ du im Anschluss deine Geschäftsidee und stellst dein Unternehmen, deine Produkte / Dienstleistungen und dein Geschäftsmodell vor. Bewertet werden: der Innovationsgehalt, der Markt bzw. Wettbewerb, der Kundennutzen und Bedarf, die Machbarkeit des Vorhabens und das Know-how der Geschäftsführung bzw. des Teams.
Im Anschluss entscheidet die Jury anhand der genannten Kriterien über deinen Antrag. Du wirst im Anschluss zeitnah über die Entscheidung informiert.
Bekommst du das „Go“, kommt der Projektträger mit einer Bewilligung auf dich zu. Es ist danach noch etwas ‚Papierkrieg‘ zu erledigen. Der Zuschuss kann dann regelmäßig von dir abgerufen werden.
Was geht nicht?
Du kannst nicht nebenbei gründen! Wenn Du einen Hauptberuf hast, in einer Ausbildung steckst oder in der Arbeitslosigkeit dem regulären Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen musst, kann es keinen Zuschuss geben.
Wenn Du schon eine andere Finanzierung bekommst, z. B. ein Exist-Stipendium oder einen Gründungszuschuss von der Arbeitsagentur (Alg I), kannst Du keinen weiteren Zuschuss beantragen.
Deine Experten für jeden Bereich
Du kannst dich jederzeit gerne zentral an Reiner Walter von der GWS oder direkt an den jeweiligen Ansprechpartner wenden. Für das Gründungsstipendium ist dies Tobias Prinz von der SIHK in Hagen.
Sprich uns an – Wir helfen dir weiter!
Coaching durch die GWS
Wenn Du noch Hilfestellung für deinen Pitch benötigst oder diesen einfach mal ausprobieren möchtest, dann wende dich an unseren Start-up-Coach Reiner Walter. Du findest auf unseren Seiten auch ein PDF „Der perfekte Pitch“.
- Reiner Walter
- Projektleiter
-
Gesellschaft zur Wirtschafts- und Strukturförderung
im Märkischen Kreis mbH (GWS) - Lindenstraße 45
- 58762 Altena