Wer kann die Förderung beantragen?
Das Stipendium ist für Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind und ihren Hauptwohnsitz in NRW haben.
Ein Unternehmen darf noch nicht gegründet worden sein. Es muss nach Beantragung des Gründungsstipendiums NRW innerhalb der ersten 6 Monate der Förderung gegründet werden (Gewerbeanmeldung, Eintragung ins Handelsregister).
Eine Bewerbung um das Gründungsstipendium NRW muss am Sitz der Jury erfolgen, in deren Gebiet das Unternehmen gegründet werden soll.
Wie sieht die Förderung aus?
Du bekommst einen Zuschuss in Höhe von 1.200 € pro Monat, der für max. 12 Monate gezahlt wird. Gründest du im Team können bis zu 3 Personen einen entsprechenden Zuschuss erhalten.
Mit dem Baustein Diversität+ haben geschlerterdiverse Gründungsteams nun die Chance auf einen höheren Zuschuss in Höhe von 1.500 € / Monat. Dieser Diversitätsbonus kann von dir im 7. bis 12 Monat der Förderung beantragt werden und wird als Einmalzahlung in Höhe von 3.600 € ausgezahlt.
Zusätzlich wird dein Unternehmen von einem Coach im Gründungsprozess begleitet und unterstützt. Dieser wird durch das Gründungsnetzwerk vermittelt.
Was wird gefördert?
Du kannst den Zuschuss sowohl für Investitionen in dein Unternehmen als auch für die Finanzierung deines persönlichen Lebensunterhalts verwenden.
Bezuschusst werden innovative Ideen, die eine neue fortschrittliche Lösung für ein bestehendes Problem anbieten. Besonders die Einführung eines neuen Produkts oder die Anwendung eines neuen Verfahrens.
Im Rahmen deines Pitches vor einer Jury werden folgende Kategorien deiner Geschäftsidee bewertet, um den Innovationsgehalt deiner Geschäftsidee zu beurteilen:
a) Gründungspersönlichkeit beziehungsweise Gründungsteam,
b) Innovativität der Geschäftsidee,
c) Machbarkeit,
d) Kundennutzen, Bedarf und
e) adressierter Markt, Branche, Wettbewerbssituation.
Was musst Du tun?
Du reichst zunächst ein Ideenpapier bei dem für dich zuständigen Gründernetzwerk ein. In unserer Region leitet die SIHK in Hagen dieses Netzwerk.
In einer Jurysitzung „pitcht“ du im Anschluss deine Geschäftsidee und stellst dein geplantes Unternehmen, deine Produkte / Dienstleistungen und dein Geschäftsmodell vor. Bewertet werden: der Innovationsgehalt, der Markt bzw. Wettbewerb, der Kundennutzen und Bedarf, die Machbarkeit des Vorhabens und das Know-how der Geschäftsführung bzw. des Teams.
Im Anschluss entscheidet die Jury anhand der genannten Kriterien über deinen Antrag. Du wirst im Anschluss zeitnah über die Entscheidung informiert.
Bekommst du eine „Förderempfehlung“, musst du deinen Antrag auf die Gewährung des Gründungszuschusses innerhalb von 2 Monaten beim Projektträger einreichen. Die Antragstellung erfolgt Online. Über die notwendigen Unterlagen wirst du rechtzeitig informiert.
Was ist ausgeschlossen!
Zum 1. Oktober 2026 treten neue Förderrichtlinien für das Gründungsstipendium NRW in Kraft. Im Vergleich zur – vielleicht noch bekannten – alten Richtlinie, ergeben sich folgende Änderungen:
Das Gründungsstipendium NRW wird nicht gewährt,
- wenn du in der Vergangenheit bereits ein Gründungsstipendium erhalten hast.
- wenn dein Unternehmen bereits gegründet wurde.
- wenn der Hauptwohnsitz (Erstwohnsitz) außerhalb von NRW liegt.
- wenn eine freiberufliche Tätigkeit gegründet werden soll.
- wenn die Gründung nicht Hauptberuflich erfolgt.
- wenn bereits in der Vergangenheit ein Unternehmen gegründet wurde (sofern es nicht vor über 12 Monaten aufgegeben bzw. liquidiert wurde).
- wenn neben dem zu gründenden Unternehmen noch eine (sozialversicherungspflichtige) Voillzeitbeschäftigung existiert, die nicht aufgegeben wird.
- wenn bereits andere Förderungen bezogen wurden / werden (Exist Gründungsstipendium, Exist Forschungsstipendium, Gründungszuschuss, sofern noch nicht ausgelaufen). Die Doppelförderung eines Vorhabens ist grundsätzlich ausgeschlossen.
- wenn parallel Arbeitslosengeld, Bürgergeld, volle oder teilweise Erwerbsminderungsrenten, … bezogen werden.
- wenn du ein Vollzeitstudium absolvierst, es sei denn, du lässt dich davon für die Zeit der Unternehmensgründung beurlauben.
Es ist nicht mehr möglich, das Gründungsnetzwerk frei zu wählen, vor dem du pitchen willst. Du musst dein Ideenpapier bei dem Gründungsnetzwerk einreichen, das für den Sitz deines Unternehmens zuständig ist. Eine Ausnahme ist nur in speziellen Einzelfällen möglich. Eine Geschäftsidee kann nur noch einmal vor einer Jury gepitcht werden.
Sollte dein Ideenpapier nicht die notwendige Qualität erreichen, kann dein Gründungsvorhaben nach der Bewertung durch die Jury auch schriftlich abgelehnt werden.
Da die Fördermittel für das Gründungsstipendium NRW begrenzt sind, wurden die Gründungsnetzwerke vom Land NRW angehalten, auf die oben genannten formalen Kriterien zu achten.
Deine Experten für jeden Bereich
Du kannst dich jederzeit gerne zentral an Reiner Walter von der GWS oder direkt an den jeweiligen Ansprechpartner wenden. Für das Gründungsstipendium ist dies Tobias Prinz von der SIHK in Hagen.
Sprich uns an – Wir helfen dir weiter!
Coaching durch die GWS
Wenn Du noch Hilfestellung für deinen Pitch benötigst oder diesen einfach mal ausprobieren möchtest, dann wende dich an unseren Start-up-Coach Reiner Walter. Du findest auf unseren Seiten auch ein PDF „Der perfekte Pitch“.
- Reiner Walter
- Projektleiter
-
Gesellschaft zur Wirtschafts- und Strukturförderung
im Märkischen Kreis mbH (GWS) - Lindenstraße 45
- 58762 Altena