Was die Kleinunternehmerregelung nicht ist und was sie ist!
Sehr oft hören wir in Beratungsgesprächen: „Ich betreibe ein „Kleingewerbe“! – Aber eigentlich gibt es das nicht!
Natürlich kann man bei der Gewerbeanmeldung angeben, ob man das Gewerbe im Haupterwerb (also ausschließlich) oder Nebenerwerb (z. B. neben einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung) betreibt.
Das ordnet aber die Tätigkeit lediglich in Bezug auf den Umfang ein. Die rechtlichen und steuerlichen Verpflichtungen sind für beide Formen überwiegend gleich.
Die Kleinunternehmerregelung hingegen ist gesetzlich im § 19 Umsatzsteuergesetz geregelt. Sie regelt eine Ausnahme!
Grundsätzlich wären – bis auf wenige Branchen – alle Unternehmen umsatzsteuerpflichtig, dass heißt, sie müssen Umsatzsteuer berechnen, auf den Rechnungen aufführen, Umsatzsteuer regelmäßig an das Finanzamt melden und abführen.
Unternehmen mit geringen Umsätzen (bis 25.000 €) haben die Möglichkeit, sich von der Umsatzsteuer befreien zu lassen. Sie müssen keine Umsatzsteuer berechnen, melden und abführen. Das ist für viele, gerade kleine, Unternehmen eine Erleichterung.
Die Produkte / Leistungen des Unternehmens werden für die Kunden 7 % bzw. 19 % günstiger, weil keine Umsatzsteuer aufgeschlagen werden muss. Das Unternehmen spart sich Zeit und Aufwand, weil es keine Umsatzsteuer melden und ans Finanzamt überweisen muss.
Was gilt für dein Unternehmen?
Was für dein Unternehmen gilt oder besser, was für dein Unternehmen sinnvoll ist, solltest du mit einem Steuerberater besprechen!
Wer viele Privatkunden hat, profitiert von der „Kleinunternehmerregelung“, weil seine Leistung für den Endkunden günstiger wird.
Wer hohe Wareneinkäufe oder Kosten hat, die Umsatzsteuer enthalten, profitiert von der Umsatzsteuer, weil er die in seinen Einkäufen enthaltene Umsatzsteuer mit der Umsatzsteuer verrechnen kann, die er selbst an Kunden berechnet hat.
Aber wie entscheidest du jetzt, was für dich und dein Unternehmen besser ist?
Wer hilft weiter?
Die Gründerplattform hat eine Seite aufgebaut, die dir alle Sachverhalte rund um die Kleinunternehmerregelung noch einmal erklärt.
Praktisch ist der Test, den du dort machen kannst. Du beantwortest ein paar einfache Fragen und das System sagt dir dann, ob die Kleinunternehmerregelung für dich in Frage kommt.
Die Informationen findest du auf dieser Seite.
Um den Kurz-Chek zu machen, musst du dich einmal in der Gründerplattform einloggen bzw. kostenlos anmelden.
Neben dem Check, der dich auch über die Vor- und Nachteile der Kleinunternehmerreglung informiert, findest du dort auch ein Merkblatt zum Download.
Da jedes Unternehmen anders ist und individuell betrachtet werden muss, solltest du dich in jedem Fall von einem Steuerberater beraten lassen! Denn abgesehen von der Umsatzsteuerpflicht gibt es noch andere Fragen, wie z. B. die nach Buchhaltung, Lohnabrechnung und Jahresabschlüssen, die geklärt werden müssen.