Zuschüsse für Start-ups – ein Überblick

Du möchtest gründen, brauchst aber Unterstützung beim Businessplan oder beim gesamten Konzept? Mit dem „Beratungsprogramm Wirtschaft NRW“ bekommst du bis zu 918 € Zuschuss pro Beratungstag – bevor du gegründet hast. Wir zeigen dir, wie du die Förderung richtig beantragst und was du dabei beachten musst.
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Zuschüsse

Geld, das man nicht zurückzahlen muss, ist immer etwas Feines. Ich würde die Zuschüsse dabei in 3 Kategorien einteilen:

Beratungszuschüsse

Wenn Du dich vor der Unternehmensgründung beraten lassen willst, zahlt das Land NRW Dir einen Zuschuss zum Beratungshonorar. Die Mittel kommen aus dem „Beratungsprogramm Wirtschaft NRW“. Dann zahlst Du immer noch einen Teil, aber eben nicht mehr alles.

Gründung aus der Arbeitslosigkeit

Die Arbeitsagentur zahlt mit dem Gründungszuschuss eine Gründungsförderung, das Jobcenter über das Einstiegsgeld und einen Zuschuss zur Gründung. Bei beiden stellen kommt es sehr stark auf die Höhe des Leistungsanspruchs an. Die Abgabe eines detaillierten Businessplans ist Pflicht.
Weitere Informationen zur Gründung aus der Arbeitslosigkeit findest du hier.

Stipendien

Wenn du aus der Hochschule heraus gründest, solltest Du das Exist-Stipendium nutzen. Gründest Du außerhalb der Hochschule, aber mit einer innovativen Idee, könnte das Gründerstipendium NRW für dich in Frage kommen.

Was ist noch wichtig?

Ich habe hier nur an der Oberfläche gekratzt! Wenn Du noch mehr wissen und eine ausführliche Beratung möchtest, sprich mich einfach an.

Als Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Märkischen Kreises begleitet die GWS Start-ups, von der Ideenfindung über die Strategieentwicklung bis zur Erstellung von Businessplänen.

Wir informieren über Fördermittel und helfen bei deren Beantragung.

Unser Tipp: Gründe nicht ohne wichtige Infos! Frag Menschen, die sich auskennen.

Wir beraten kostenlos, unabhängig und ehrlich.

Lass uns drüber sprechen!

Reiner Walter: 02352 – 92 72 14 oder walter@gws-mk.de