Zuschüsse
Beratungszuschüsse
Gründung aus der Arbeitslosigkeit
Die Arbeitsagentur zahlt mit dem Gründungszuschuss eine Gründungsförderung, das Jobcenter über das Einstiegsgeld und einen Zuschuss zur Gründung. Bei beiden stellen kommt es sehr stark auf die Höhe des Leistungsanspruchs an. Die Abgabe eines detaillierten Businessplans ist Pflicht.
Weitere Informationen zur Gründung aus der Arbeitslosigkeit findest du hier.
Stipendien
Was ist noch wichtig?
Ich habe hier nur an der Oberfläche gekratzt! Wenn Du noch mehr wissen und eine ausführliche Beratung möchtest, sprich mich einfach an.
Als Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Märkischen Kreises begleitet die GWS Start-ups, von der Ideenfindung über die Strategieentwicklung bis zur Erstellung von Businessplänen.
Wir informieren über Fördermittel und helfen bei deren Beantragung.
Unser Tipp: Gründe nicht ohne wichtige Infos! Frag Menschen, die sich auskennen.
Wir beraten kostenlos, unabhängig und ehrlich.
Lass uns drüber sprechen!
Reiner Walter: 02352 – 92 72 14 oder walter@gws-mk.de